Betreutes Reisen: Urlaub mit Pflege rund um die Uhr
Urlaub ist auch mit Pflegebedarf möglich. Beim betreuten Reisen fährt eine Begleitung mit, die rund um die Uhr ansprechbar ist – von der Anreise über die Unterstützung im Hotel bis zum Ausflugsprogramm. Für Angehörige bedeutet das eine echte Auszeit, ohne ein schlechtes Gewissen.
7 Minuten LesezeitAktualisiert am 01. August 2026
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Was betreutes Reisen bedeutet
Eine betreute Reise ist keine Kur und kein Pflegeheim auf Zeit, sondern Urlaub mit verlässlicher Unterstützung. Die Gruppen sind klein, das Tempo ist ruhig, und das Programm lässt genügend Pausen.
Die Begleitung hilft beim Ankleiden, bei Wegen, beim Essen und bei der Orientierung. Behandlungspflege wie Medikamentengabe oder Insulininjektionen wird nur übernommen, wenn eine entsprechende Pflegefachkraft mitreist – das sollte vor der Buchung ausdrücklich geklärt werden.
Für wen sich die Reise eignet
Voraussetzung ist in der Regel mindestens Pflegegrad 2. Entscheidend ist zusätzlich, dass die Reisenden in der Gruppe zurechtkommen und der Reisewunsch selbst getragen wird.
Auch Menschen mit beginnender Demenz können mitfahren, wenn die Reise darauf ausgelegt ist. Es gibt eigene Gruppen mit engerer Betreuung, festem Tagesablauf und geschulter Begleitung.
- Pflegegrad 2 bis 5
- Gehhilfe, Rollator oder Rollstuhl sind kein Ausschlusskriterium
- Spezielle Angebote für Menschen mit Demenz
- Angehörige können mitreisen, müssen aber nicht
Kostenübernahme: Diese Töpfe gibt es
Die Reise selbst (Anreise, Unterkunft, Verpflegung) zahlen Sie privat. Für die Betreuungsleistung während der Reise lassen sich jedoch Pflegeleistungen einsetzen.
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung, wenn die private Pflegeperson verhindert ist. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI von bis zu 131 Euro monatlich kann ergänzend genutzt werden. Wichtig: Der Antrag sollte vor der Reise gestellt werden, und der Anbieter muss abrechnungsfähig sein.
Gut vorbereitet losfahren
Planen Sie mit einigen Wochen Vorlauf – nicht wegen der Reise selbst, sondern wegen der Anträge bei der Pflegekasse. Eine Kopie des Pflegegradbescheids, ein aktueller Medikamentenplan und die Kontaktdaten des Hausarztes gehören in die Reiseunterlagen.
Sinnvoll sind außerdem eine Liste mit Gewohnheiten und Vorlieben sowie ausreichend Medikamente für einige Reservetage. Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Duschhocker lassen sich am Zielort oft mieten, das muss aber vorher verbindlich zugesagt werden.
- Pflegegradbescheid und Versichertenkarte
- Medikamentenplan und Medikamente inklusive Reserve
- Notfallkontakte und Hausarzt
- Hilfsmittel: mitnehmen oder vor Ort reservieren
- Reiserücktrittsschutz prüfen
Häufige Fragen zu diesem Thema
Ist betreutes Reisen auch ohne Pflegegrad möglich?
Die meisten Angebote setzen mindestens Pflegegrad 2 voraus, weil darüber die Betreuungsleistung finanziert wird. Ohne Pflegegrad kommt eine Begleitung auf privater Basis infrage – oder Sie stellen zunächst einen Antrag auf einen Pflegegrad.
Wie viel zahlt die Pflegekasse zur Reise dazu?
Übernommen wird nicht die Reise, sondern die Betreuung. Dafür stehen ab Pflegegrad 2 die Verhinderungspflege und ergänzend der Entlastungsbetrag zur Verfügung. Die genaue Höhe hängt davon ab, wie viel im laufenden Jahr bereits verbraucht wurde.
Können Angehörige mitfahren?
Ja. Angehörige können mitreisen und die Betreuung trotzdem in Anspruch nehmen – viele nutzen genau das, um selbst zur Ruhe zu kommen.
Wird auch Behandlungspflege übernommen?
Nur wenn eine Pflegefachkraft mitreist. Klären Sie Insulingabe, Wundversorgung oder Medikamentenstellung immer vor der Buchung verbindlich ab.
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